Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Rechtsbeziehungen für Leistungen im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten zwischen Schauburg - Theater für junges Publikum (im folgenden „Schauburg“genannt) und den Einzel- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“ genannt).

2. Datenschutzbestimmungen
2.1 Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Der Kunde hat das Recht auf Widerspruch der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, Sperrung bestrittener Daten, Löschung unzulässig gespeicherter oder nicht mehr erforderlicher Daten und Berichtigung unrichtiger Daten.
2.2 Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der Schauburg informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

3. Vertragsabschluss / Kartenerwerb / Versand

3.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen der Schauburg und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und die Annahme der Schauburg zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, per Telefon, Vorverkaufsstellen, per E-Mail oder Online bestellt werden. 

3.2 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb der Eintrittskarten eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.

3.3 Hinterlegte bezahlte Eintrittskarten müssen bis spätestens 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn und für die Abendkasse reservierte, nicht bezahlte Eintrittskarten bis spätestens 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung abgeholt werden.

3.4 Wünscht die Kundin/der Kunde, dass ihr/ihm die Eintrittskarten zugeschickt werden, so wird zusätzlich eine Versand-/Bearbeitungspauschale von derzeit 2,00 EUR berechnet.

4. Reservierung
Reservierte Eintrittskarten müssen spätestens bis zu dem telefonisch oder per E-Mail mitgeteilten Zeitpunkt oder dem auf der Rechnung angegebenen Datum bezahlt sein. Ansonsten erlischt die Reservierung.
5. Fälligkeit / Zahlung / Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Angabe einer Abhol- bzw. Überweisungsfrist zur Zahlung fällig.

5.2 Zahlungen können durch Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte (nur Online) oder Überweisung erfolgen.

5.3 Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schauburg.

6. Eintrittspreise und Ermäßigungen

6.1 Es gelten die im Internet für die jeweilige Veranstaltung veröffentlichen Preise. Für Gastspiele gelten gesonderte Preise.

6.2 Der Kartenpreis beinhaltet den Beitrag für die Garderobenverwahrung sowie nach Maßgabe des Kartenaufdrucks die Berechtigung für die Benutzung aller MVV-Verkehrsmittel am Vorstellungstag (gültig ab 15:00 Uhr bzw. ab 3 Stunden vor Vorstellungsbeginn am Tag der Vorstellung und für die Rückfahrt nach Hause), unbeschadet der hierfür geltenden besonderen Vorschriften.

6.3 Die Kundin/der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob sie/er die persönlichen Voraussetzungen für angebotene Ermäßigungen erfüllt. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung muss am Vorstellungstag bestehen. Die Kundin/der Kunde muss die Berechtigung unter Vorlage eines Lichtbildausweises dem Kassenpersonal/ Einlasspersonal nachweisen. Andernfalls muss der Differenzbetrag zum vollen Kaufpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

7. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

7.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

7.2 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.

8. Anfangszeiten / Einlass

8.1 Nur die in unseren gedruckten offiziellen Spielplänen/Leporellos oder auf unserer Internetseite angegebenen Anfangszeiten sind verbindlich. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Schauburg keine Gewähr. Kurzfristige Änderungen bleiben uns vorbehalten!

8.2 Der Theatersaal wird in der Regel kurz vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

8.3 Nach Beginn einer Vorstellung behält sich das Theater vor, Besucherinnen /Besucher aus Rücksicht auf die mitwirkenden Künstlerinnen/Künstler und die Besucherinnen/Besucher nicht mehr einzulassen. 

8.4 Verlässt ein/e Besucher/in den Theatersaal während der Vorstellung, behält sich das Theater einen Wiedereinlass vor.

9. Garderobe

9.1 Mäntel, Schirme, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen, aus feuerpolizeilichen Gründen, in der Garderobe abgegeben werden.

9.2 Für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände haftet die Schauburg nur, wenn das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

10. Änderung von Besetzungen / Vorstellungszeiten
Die Schauburg behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern. Das berechtigt nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

11. Vorstellungsabbruch / Vorstellungsausfall / Vorstellungsänderung

11.1 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Der Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von 5 Werktagen dem Theater mitzuteilen.

11.2 Sofern eine Veranstaltung der Schauburg abgesagt wurde, kann die Kundin/der Kunde die Rückerstattung bereits bezahlter Eintrittskartenpreise verlangen, längstens jedoch 5 Werktage nach dem geplanten Vorstellungstermin. Andernfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z.B. Anfahrt, Versandkosten usw.) sind ausgeschlossen.

11.3 Sofern an einem Veranstaltungstermin von der Schauburg anstelle der ursprünglich geplanten eine andere Veranstaltung angeboten wird, kann die Kundin/der Kunde die Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittspreise verlangen. Der Rücktritt muss jedoch vor Beginn der Ersatzvorstellung durch Rückgabe der Karte/n an der Theaterkasse erfolgen. Sofern die Kundin/der Kunde die angebotene Ersatzvorstellung besucht, diese aber in einer günstigeren Preiskategorie angeboten wird, hat die Kundin/der Kunde Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz.

12. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

12.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt, dass gilt auch für jedwede Aufname mit mobilen Endgeräten.

12.2 Besucherinnen/Besucher der Schauburg erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

13. Hausrecht

13.1 Besucherinnen/Besucher kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie andere Besucherinnen/Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht, dass sie die Vorstellung stören. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Besucherinnen/Besucher in früheren Vorstellungen die AGBs nicht eingehalten haben. Weiterhin können Besucherinnen/Besucher aus der Vorstellung verwiesen werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucherinnen/Besucher belästigen. Darüber hinaus kann die Schauburg gegenüber diesen Personen das Hausverbot aussprechen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

13.2 Hinweise der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Schauburg sind zu beachten und ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

13.3 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt.

14. Ausschluss des Widerrufs
Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind auf Grund § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB auf Eintrittskartenverkäufe nicht anwendbar. Das bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht!
 

15. Erfüllungsort / anwendbares Recht / Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist München.

15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

15.3 Gerichtsstand ist München. 

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.